Kontakt

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Xenovis, 61184 Karben, Stand 14.08.2015

1. Rufnummer
Die Nutzung der Rufnummer wird dem Kunden für die Vertragslaufzeit exklusiv gestattet. Nach Vertragsbeendigung erlischt das Recht zur Nutzung der Rufnummer. Eine Übertragung der Rufnummer auf einen anderen Anbieter ist generell ausgeschlossen. Xenovis behält sich ausdrücklich das Recht vor, eine ortsnetzbezogene Rufnummer (Vorwahl z.B. 089, 06039 etc.) in eine Rufnummer mit neutraler Vorwahl (z.B. 01805) zu ändern, oder eine neutrale Vorwahl in eine Festnetzvorwahl zu ändern, sofern Gesetzgeber oder Regulierungsbehörde dies vorschreiben. Die Änderung entbindet den Nutzer nicht von der Erfüllung des Vertrages. Der Nutzer verpflichtet sich, die gesetzlichen und behördlichen Vorschriften zur Nennung von anfallenden Gebühren und sonstigen Vorgaben (z.B. Hinweis auf Büroservice) zu erfüllen.

2. Büroservice
Xenovis bietet die Übernahme typischer Bürotätigkeiten als Dienstleistung an. Dazu gehören der Empfang von E-Mails, Anrufen, Faxen und Briefpost sowie die Annahme von Telefonaten. Die Buchung des Büroservice ist in Teilleistungen möglich. Einzelne Leistungen sind mit Festpreisen in der Preisliste veröffentlicht und können über das Webportal gebucht werden. Andere Leistungen werden auf Anfrage individuell kalkuliert. Leistungen im Rahmen des Büroservice sind mit dem Zusatz "Büroservice" gekennzeichnet. Wird ein solcher Dienst gebucht und wird daraufhin eine E-Mail-Adresse, eine Faxnummer, eine Telefonnummer oder eine Postadresse zugeteilt, so verpflichtet sich der Nutzer, bei jeder Veröffentlichung der Kontaktdaten seine Kommunikationspartner darauf hinzuweisen, dass die Abwicklung durch einen Büroservice erfolgt. Der Hinweis muss mindestens aus dem Zusatz "Büroservice www.xenovis.com, Karben" bestehen. Erfolgt die Nutzung der Kontaktdaten ohne den Zusatz, ist Xenovis berechtigt, den Dienst umgehend zu deaktivieren. Ein Anspruch auf Rückzahlung von gezahlten Nutzungsgebühren oder PrePaid-Guthaben entfällt bzw. wird vollständig mit dem Aufwand für die Bearbeitung des Vorgangs verrechnet. Xenovis behält sich ausdrücklich Schadensersatzforderungen vor.
Die Verpflichtung zum Hinweis auf den Büroservice entfällt, wenn die Nummer nicht veröffentlicht wird, sondern lediglich intern, also z.B. durch Rufumleitung oder Anrufweiterschaltung genutzt wird.

3. Rechtmäßige Nutzung
Der Kunde verpflichtet sind, unsere Dienste ausschließlich im Rahmen der geltenden Gesetze, Verordnungen und sonstigen Bestimmungen zu nutzen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass unsere Dienste nur für solche Kommunikation verwendet werden, der der Empfänger der Nachricht ausdrücklich zugestimmt hat. Ausdrücklich untersagt ist die Nutzung unserer Dienste zum Zwecke des Fax-SPAM, des E-Mail-SPAM oder vergleichbarer unrechtmäßiger Belästigung Dritter. Werden Dienste nicht rechtmäßig genutzt, ist Xenovis berechtigt, den Dienst ohne Einhaltung von Fristen zu deaktivieren und das Vertragsverhältnis fristlos zu beenden. Ein Anspruch auf Rückzahlung von gezahlten Nutzungsgebühren oder PrePaid-Guthaben entfällt bzw. wird vollständig mit dem Aufwand für die Bearbeitung des Vorgangs verrechnet. Xenovis behält sich ausdrücklich Schadensersatzforderungen vor.

4. Mengenbegrenzung
Mit jeder von uns vergebenen Rufummer können grundsätzlich beliebig viele Nachrichten empfangen werden. Die monatliche Gebühr enthält die bei Vertragsabschluss genannte Anzahl empfangener Nachrichten. Darüber hinaus eingehende Nachrichten werden gemäß Preisliste pro empfangener Ncahricht zusätzlich abgerechnet.

5. Werbepartner
Die Anmeldung zum Werbepartner steht grundsätzlich jeder natürlichen oder juristischen Person offen, die eine eigene Website betreibt. Der Tausch 'Banner gegen E-Mail-Werbung' ist kostenlos. Wir behalten uns vor, die Anzahl der Werbeeinblendungen auf unseren E-Mails zu begrenzen. Wir behalten uns vor, Websites ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Wir behalten uns vor, bestehende Kooperationen ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung von Fristen jederzeit zu beenden. Wechselseitige Verpflichtungen entstehen zu keinem Zeitpunkt. Wir schließen ausdrücklich jegliche Verantwortung für den Inhalt der beworbenen Website aus.

6. Gutscheine
Xenovis kann einzelnen Kunden und Interessenten nach freiem Ermessen Gutscheine ausstellen. Die Gutscheine können einen Geldwert und/oder einen Sachwert darstellen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Ausstellung eines Gutscheins. Die Ausstellung eines Gutscheins kann an eine Gegenleistung gekoppelt werden. Der Gegenwert des Gutscheins kann dem Kundenkonto gutgeschrieben oder mit einem Sachwert verrechnet werden. Eine Auszahlung ist nur möglich, wenn dies in der Gutscheinbedingung ausdrücklich geregelt ist. Die Gültigkeit von Gutscheinen kann zeitlich befristet sein. Die Möglichkeit zur Verrechnung eines Gutscheinwerts mit einem Sach- oder Geldwert kann zeitlich befristet sein. Gutscheinprogramme können ohne Angabe von Gründen und Einhaltung von Fristen beendet oder ausgesetzt werden. Xenovis kann einzelnen Geschäftspartnern nach freiem Ermessen Gutschriften erstellen, die durch Gutscheine begründet sind. Ein Rechtsanspruch auf Auszahlung einer Gutschrift besteht nicht. Eine Auszahlung ist nur möglich, wenn dies zum Zeitpunkt der Entstehung des Gutschriftsanspruchs ausdrücklich vereinbart ist. Die Möglichkeit zur Verrechnung eines Gutschrift mit einem Sach- oder Geldwert kann zeitlich befristet sein.

7. Angebote
Alle unsere Angebote sind freibleibend. Mündliche, telefonische oder durch unsere Vertreter getroffene Vereinbarungen sind erst gültig, wenn sie durch unsere Geschäfts- oder Vertriebsleitung schriftlich angenommen oder bestätigt worden sind. Abweichende Geschäftsbedingungen unserer Abnehmer können wir nicht anerkennen. Änderungen der angebotenen Konfigurationen können durch uns ohne Rücksprache vorgenommen werden, wenn dafür technische Notwendigkeit besteht oder angebotene Produkte nicht lieferbar sind.

8. Lieferfristen
Die in Angeboten, Auftragsbestätigungen und Verträgen genannten Lieferfristen sind nur annähernd. In jedem Fall rechnet sich der Zeitraum zwischen unserer Auftragsbestätigung und der danach folgenden rechtsverbindlichen Gegenzeichnung des Kaufvertrages in Werktagen der genannten Lieferfrist hinzu, ohne dass es einer erneuten Bestätigung durch uns bedarf.
Wir sind bestrebt, die Lieferfristen so weit als möglich einzuhalten. Unvorhergesehene Lieferhindernisse (höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen im eigenen Betrieb oder in dem eines Vorlieferanten) berechtigen uns, die Lieferungsverpflichtung - je nach Lage des Falles - ganz oder teilweise aufzuheben oder zu einem späteren Zeitpunkt aufzuführen. Jedweder Schadenersatzanspruch des Abnehmers aufgrund von zu später oder nicht erfolgter Lieferung ist ausgeschlossen.

9. Versand
Der Versand erfolgt nach unserer Bestimmung und ohne Gewähr für billigste Verfrachtung. Etwaige Rücksendung ist mit uns vorher abzusprechen. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Empfängers. Falls Geräte, Teile von Geräten, Halbfertigprodukte oder Fertigprodukte zur Reparatur oder Weiterverarbeitung an einen anderen Ort gebracht werden müssen, erfolgt dies auf Kosten und Gefahr des Abnehmers.

10. Preise
Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders vermerkt, in Euro. Maßgebend sind die am Tage der Lieferung geltenden Preise, soweit gesetzliche Bestimmungen dieser Regelung nicht entgegenstehen. Wir sind insbesondere berechtigt, erhebliche Erhöhungen der Materialkosten, Löhne, Transportkosten, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben, die zwischen Vertragsabschluss und Lieferdatum eintreten, bei unseren Preisen zu berücksichtigen. Unsere Preise gelten bei Lieferung ohne Aufstellung ab Karben einschließlich Verpackung, zuzüglich Mehrwertsteuer und Transportversicherung.

11. Installation
Etwaige Installationskosten gehen stets zu Lasten des Abnehmers, wenn nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

12. Zahlung
Rechnungen sind sofort nach Erhalt netto ohne Abzug zahlbar, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Bei Überschreitung der auf der Rechnung genannten Zahlungsfrist ab Rechnungsdatum sind ohne ausdrückliche Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweils geltenden Leitzins der Europäischen Zentralbank, mindestens jedoch 8% p.a. zu entrichten.
Schecks, Wechsel und sonstige eine Zahlungsverpflichtung begründete Urkunden werden von uns nur nach besonderer Vereinbarung und erfüllungshalber angenommen. Wechselkosten und Diskontspesen gehen zu Lasten des Abnehmers. Unsere Außendienstmitarbeiter sind nicht berechtigt, derartige Papiere oder Zahlungen entgegenzunehmen.
Vor völliger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich etwaiger Verzugszinsen können wir die Ausführung weiterer zugesagter Lieferungen verweigern. Ist der Abnehmer mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug geraten, so werden seine sämtlichen Verbindlichkeiten uns gegenüber sofort fällig. Dabei ist die im Einzelfall vereinbarte Zahlungskondition hinfällig. Für die noch auszuführenden Lieferungen können wir unter Fortfall eines etwaigen Zahlungszieles Barzahlung der Ware verlangen. Gleiches gilt bei Nichteinlösung von Schecks, Wechseln, Zahlungseinstellung sowie Konkurs- oder Vergleichsgesuch des Abnehmers. Verzögert sich die Lieferung oder Installation aus Gründen, die der Abnehmer zu vertreten hat, so hat dies auf seine Zahlungsverpflichtung keinen Einfluß. Insbesondere bei Selbstabholern gilt die Rechnung als ausgestellt, sobald der Abholer von uns durch Anruf, E-Mail, Fax oder einfachen Brief über die Verfügbarkeit der Ware informiert wird.

13. Stornierungen
Stornierungen sind generell unzulässig. In Einzelfällen kann die Geschäftsleitung einer Stornierung schriftlich zustimmen, wenn anstelle der stornierten Waren oder Leistungen andere Waren oder Leistungen in Auftrag gegeben werden. Verweigert der Abnehmer die Abnahme, entbindet er uns von der Pflicht zur Lieferung oder Leistung und erklärt sich gleichzeitig mit der Erstattung des entstandenen Schadens einverstanden.

14. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor. Das Eigentum geht erst dann auf den Abnehmer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten uns gegenüber getilgt hat. Das gilt auch dann, wenn der Abnehmer den Kaufpreis für bestimmte, von ihm bezeichnete Waren bezahlt hat. Bei laufender Rechnung (Kontokorrent) dient der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für unsere Saldoforderung. Bei Bezahlung per Scheck und Refinanzierung des Betrages oder eines Teiles davon durch einen von uns ausgestellten Wechsel, der an den Bezogenen, der gleichzeitig auch der Abnehmer ist, zurückgegeben wird (Scheck-/Wechselverfahren), geht das Eigentum erst nach Bezahlung des Wechsels durch den Bezogenen auf den Abnehmer über.
Der Abnehmer darf unsere unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung weiterveräußern, verpfänden, fiduziarisch übertragen, vermieten, verleihen oder aus seinem Besitz geben, es sei denn, dass er Wiederverkäufer ist und die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußert oder verarbeitet. In diesem Falle gelten die aus der Weiterveräußerung entstehenden Kaufpreisforderungen gegen den Kunden des Abnehmers mit ihrer Entstehung als an uns abgetreten sowie das Eigentum an dem durch die Verarbeitung entstandenen Endprodukt als an uns übertragen. Der Abnehmer ist deshalb verpflichtet, uns unaufgefordert monatlich Listen über die an uns abgetretenen Kaufpreisforderungen und sicherungsübereigneten Fertigprodukte hereinzugeben.
Er ist weiter verpflichtet, uns Zugriffe Dritter auf diese Ware, die abgetretenen Kaufpreisforderungen oder durch Weiterverarbeitung entstandene Fertigprodukte unverzüglich mitzuteilen und unseren Eigentumsvorbehalt bzw. verlängerten Eigentumsvorbehalt offen zu legen. Etwaige Interventionskosten unsererseits gehen zu seinen Lasten.
Xenovis ist berechtigt, bei Zahlungsverzug oder Zahlungsschwierigkeiten des Abnehmers die sofortige Herausgabe der unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zu verlangen. Falls wir hiervon Gebrauch machen, liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn wir dies ausdrücklich erklären.
Der Abnehmer ist weiterhin verpflichtet, die gelieferten Waren bis zur völligen Bezahlung gegen Feuer und Maschinenbruch zu versichern und uns die Versicherung nachzuweisen. Eine Verletzung dieser Verpflichtung berechtigt uns ebenfalls dazu, die sofortige Herausgabe der Ware zu verlangen.

15. Mängel
Wir stehen ein für Tauglichkeit, d. h. Ausstattung und Eigenschaften der gelieferten Waren und Dienstleistungen gemäß der von uns gegebenen Beschreibung und für die Beschaffenheit der dafür gebrauchten Materialien, wenn der Abnehmer glaubhaft macht, dass der Mangel spätestens innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungs- oder einer etwaigen Garantiefrist als direkte Folge der Konstruktion, mangelhafter Ausführung oder untauglichen oder mangelhaften Materials entstanden ist.
Eine Haftung für Schäden, die aufgrund durch uns zu vertrende Mängel entstehen, ist ausgeschlossen. Mit Verwendung der durch uns gelieferten Waren und Dienstleistungen erkennt der Abnehmer automatisch die vertragsgemässe Erfüllung an.
Der Abnehmer hat etwaige Beanstandungen von Menge, Tauglichkeit und Beschaffenheit unverzüglich, wahrnehmbare Mängel spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung, andere Mängel innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung, längstens innerhalb von sechs Monaten oder einer davon abweichenden Garantiefrist, gerechnet vom Tag des Erhalts der Ware oder Dienstleistung an, schriftlich mitzuteilen.
Durch nicht rechtzeitig erfolgte Mängelanzeige oder durch eigene oder seitens Dritter vorgenommene Eingriffe oder unsachgemäße Behandlung wird unsere Haftung und eine etwaige Garantiezusage aufgehoben.
Bei berechtigten Reklamationen erfolgt von uns zunächst Mängelbeseitigung. Erst nach zweimaliger nicht erfolgreicher Mängelbeseitigung des gleichen Fehlers können wir Minderung anbieten. Lehnt der Abnehmer die Minderung ab, können wir nach unserer Wahl Gutschrift oder in angemessener Frist kostenlosen Ersatz leisten. Weitergehende Ansprüche aus Mängelhaftung oder Schadensersatzansprüche aus irgendeinem Grunde sind ausgeschlossen. Mängel an Teillieferungen berechtigen den Abnehmer nicht zur Annullierung des ganzen Auftrages oder anderer erteilter, aber noch nicht erledigter Aufträge. Ein Einbehalt von Zahlungen oder Teilzahlungen wegen Mängeln ist ebenfalls unzulässig.
Mängel verjähren innerhalb einer Frist von 6 Monaten, auch wenn sie schriftlich angezeigt wurden. Erfolgt die Anzeige des Mangels innerhalb der Garantiefrist, die Bereitstellung des Gerätes zur Mängelbeseitigung aber außerhalb dieser Frist, so sind wir nicht mehr zur kostenfreien Mängelbeseitigung verpflichtet.

16. Garantie
Unsere Garantie richtet sich nach unseren Angeboten. Ist die Garantie in unseren Angeboten nicht ausdrücklich vermerkt, gilt die vom Hersteller gewährte Garantiefrist. Sie erstreckt sich nicht auf Teile und dgl., die ausdrücklich von ihr ausgenommen sind. Automatisch von der Garantie ausgenommen sind Verschleißteile und Verbrauchsmaterial. Wenn wir bei Ausführung der Garantieverpflichtung neue Ersatzteile liefern, so gilt für diese die Garantiefrist ab Neulieferung.

17. Teilunwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner der vorstehenden Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen.

18. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie für sämtliche Rechtsstreitigkeiten, insbesondere für Mahnverfahren, Wechsel- und Urkundenprozesse, ist Bad Vilbel, sofern nicht ein anderer Gerichtsstand zwingend vorgeschrieben ist.

 

Login

Benutzername:
Passwort:
Passwort verloren?
Kontakt | Impressum | Datenschutz | AGB