Die Bundesnetzagentur hat strenge Vorschriften für die Vergabe von Ortsnetzvorwahlen erlassen. Eine Ortsvorwahl dürfen wir Ihnen nur dann zuteilen, wenn Sie mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Ihr Wohnsitz befindet sich im Gebiet der gewünschten Vorwahl
- Ihr Firmensitz befindet sich im Gebiet der gewünschten Vorwahl
- Ihre Firma unterhält eine Niederlassung im Gebiet der gewünschten Vorwahl
- Ihr Vereinssitz befindet sich im Gebiet der gewünschten Vorwahl
Wir sind verpflichtet, die Erfüllung der Voraussetzung zu überprüfen. Dazu prüfen wir automatisch anhand der Postleitzahl, ob die gewünschte Vorwahl für Ihren Ort verfügbar ist.
Zusätzlich ist es erforderlich, dass Sie uns eines der folgenden Dokumente faxen:
- Personalausweis
- Meldebescheinigung
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Auszug aus dem Vereinsregister
- Mietvertrag
Das Dokument muss uns bis zum Ablauf des Testzeitraumes vorliegen. Fehlt der Nachweis, müssen wir die Faxnummer abschalten.
Notieren Sie bitte auf dem Fax unbedingt Ihre
Kundennummer und den
Hinweis "Bitte Ortsnetzvorwahl". Nach Prüfung durch uns erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail.